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Was Sie noch wissen sollten
Gutachten und Expertisen erarbeite ich nach dem heutigen Stand der Wissenschaft.
Als Mitglied der EGS, Europäischen Gesellschaft für Schriftpsychologie und Schriftexpertise, halte ich mich bei der Ausübung meiner Tätigkeit an die von der EGS erstellte internationale Standesordnung für Graphologen. Diese hat die „Erhaltung und Festigung der seriös praktizierten Schriftpsychologie im internationalen und besonders im europäischen Raum“ zum Ziel.
Graphologische Gutachten werden in der Regel in schriftlicher Form übermittelt. Auf Wunsch kann auch ein Gespräch erfolgen, bei dem noch offene Fragen geklärt werden können.
Alle in Auftrag gegebenen Begutachtungen erfolgen streng vertraulich.
Für alle durch Weitergabe des Gutachtens eventuell entstehenden Schwierigkeiten haftet der Auftraggeber.
Für die Erstellung eines Gutachtens ist die Einwilligung des Schrifturhebers erforderlich.
Erstellt ein Bewerber nach Aufforderung durch den Human Resources Manager eine Schriftprobe, impliziert dies seine Einwilligung für eine Begutachtung.
Eignungsgutachten beziehen sich ausschließlich auf die für die Stelle relevanten Eigenschaften.